Durch die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) verpflichten sich die Banken in der Schweiz zur Einhaltung von Standesregeln, welche durch den Verweis in der Geldwäschereigesetzgebung zu materiellem Recht geworden sind. Die VSB regelt die Identifikation von Vertragspartnern der Banken sowie die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen und Kontrollinhaber/innen. Die Autor:innen verfügen über langjährige Erfahrungen im Bankwesen und vertiefen und erläutern Fragen aus dem VSB-Tagesgeschäft. Der Kommentar wurde aus der Praxis für die Praxis verfasst und gibt auch die Entscheidungen der VSB-Aufsichtskommission wieder.